Folge 5 – Die staatliche Bestrafung von Homosexuellen in Deutschland (Teil 1)

In unserer fünften Folge beschäftigen wir uns differenziert und kritisch mit der Geschichte der Bestrafung von Homosexuellen durch den Staat. Dabei zieht sich ein roter Faden durch die verschiedenen Staaten, die durch die Geschichte hinweg auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet existierten. Auf Grund der doch umfangreichen Geschichte haben wir dieses Thema in zwei Teile unterteilt, Folge 5 und Folge 6.

Folge 3: Der Müller-Arnold-Fall

In der heutigen Folge reisen wir in das Jahr 1771 nach Pommerzig in Preußen und beschäftigen uns mit dem Müller Arnold, der dort eine Wassermühle betreibt. Nachdem der Baron von Gersdorff oberhalb der Mühle einen Bach umgeleitet hat und die Mühle somit mit weniger Wasser auskommen musste, beginnt eine Odyssee von Gerichtsprozessen für den Müller, in die sich schlussendlich sogar der preußische König Friedrich der Große einmischt und damit ein Problem schafft, dass die Notwendigkeit der richterlichen Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung aufzeigt und verfassungsrechtliche Bestrebungen in diese Richtung auslöst.

Unsere erste Folge ist online !

Erste Folge – Von Glühwein und Gewürzweinen

Willkommen zu unserer ersten Folge ! Wir haben uns entschlossen, mit einer Spezialfolge zu starten, die zur besinnlichen Adventszeit und zum Jahresende passt.

Heute dreht sich alles um die Geschichte des Glühweines und Würzweine. Hören könnt Ihr die Folge derzeit hier und fast überall, wo es Podcasts gibt.

Wie in der Folge versprochen, stellen wir Euch noch unten die besagten Rezepte und Scans der CCC und und dem Weinrecht von 1930 ein.

Um die Gesetzestexte besser lesen zu können, einfach Rechtsklick -> Grafik anzeigen -> Text in Originalgröße lesen.

Hinterlasst uns gerne Feedback und Kritik in den Kommentaren.

 

Webplayer zur ersten Folge

 

Artikel 113 der Peinlichen Gerichtsordnung

Das Weingesetz von 1930 in Originalfassung von 1932

Rezept von Apicius für den Conditum Paradoxum

,,15 Pfund Honig werden zu zwei Sextarien Wein in ein Bronzegefäss gegeben, so dass du den Wein zu einer Honigbrühe einkochst. Dieser wird auf einer kleinen Flamme von trockenem Holz erhitzt und mit einem Schneebesen umgerührt, während er kocht. Wenn er anfängt aufzuschäumen, wird er durch Besprengen mit Wein abgelöscht, ausser was in sich zurückgeht, wenn das Feuer nicht mehr einwirkt. Wenn er abgekühlt ist, wird das Feuer wieder angefacht. Das geschieht noch ein zweites und drittes Mal, und dann erst wird er vom Herd genommen und am folgenden Tag abgeschäumt. Dann gib 4 Unzen Pfeffer dazu, 3 Skrupel gemahlenen Mastix, je eine Drachme Lorbeerblätter und Safran, 5 geröstete Dattelkerne samt der vorher in Wein eingeweichten Datteln, vorher aber gibt nach Menge und Anzahl soviel Wein dazu, dass man eine milde Gewürzmischung erhält. Wenn das alles fertig ist, gibt 18 Sextarien milden Weines dazu. Kohle wird helfen, es zu vollenden.“

 

Würzwein nach Graf von Wackerbarth

Sinngemäß wiedergegeben

Auf einen Liter 4 Loth Zimtpulver, 2 Loth Ingwer, 1 Loth Anis, 1 Loth Galgant, 1 Loth Muskatnuss, 1 Loth Kardamom, 1 Gran Safram  (1 Loth = 14 Gramm, 1 Gran = 0,5 Gramm).